Fördermaßnahmen

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Mehr Leistung von der Pflegeversicherung

Mit den neuen Pflegeverstärkungsgesetzen wurden die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhöht. Das gilt für Pflegebedürftige oder in der Alltagskompetenz dauerhaft erheblich Eingeschränkte. Maximaler Zuschuss je Maßnahme aktuell (Juni 2016) maximal 4.000 Euro für einen Anspruchsberechtigten oder maximal 16.000 Euro wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen.

Für mehr Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, Sozialarbeiter im Krankenhaus o.ä. Nutzen Sie auch die Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit. Zum Abrufen der Information klicken Sie den nachfolgenden schwarz gelben Pfeil an.

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  • Auch erreichbar unter: 03342 309068

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